Gewerbeamt/Gewerberecht
WICHTIGE INFORMATION zur EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) vor Abruf von Formularen bitte unbedingt lesen!
Betroffenenauskunft / Informationspflicht bei der Erhebung von Daten / Führung des Gewerberegisters (PDF)
Wenn Sie ein Gewerbe gründen möchten, müssen Sie dies bei uns anmelden.
Gewerbeanmeldung
Gewerbeanmeldung - Beiblatt
Gewerbeummeldung
Gewerbeabmeldung
Was muss bei der Gewerbemeldung vorgelegt werden?
Gründung einer GmbH:
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der GmbH
- Personalausweis der Meldenden
- Vollmacht der weiteren Geschäftsführer (wenn nur einer zum Melden kommt)
Gründung einer GmbH & Co. KG:
- Handelsregisterauszug A über die Eintragung der GmbH & Co. KG
- Handelsregisterauszug B über die Eintragung der GmbH als Gesellschafterin (bei mehreren GmbHs von jeder Einzelnen)
- Personalausweis des Meldenden
Gründung einer KG:
- Handelsregisterauszug über die Eintragung
- Personalausweis der Meldenden
Gründung einer GbR/BGB-Gesellschaft:
- Gültiger Personalausweis jedes einzelnen Meldenden
- Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis – z.B. Handwerkskarte
Gründung einer OHG:
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der OHG
- Personalausweis der Meldenden
- Ist einer oder mehrere Inhaber der OHG eine juristische Person (z.B. GmbH), dann Handelsregisterauszüge dieser Personen
Gestattung nach §12 des Gaststättengesetzes:
Wenn Sie die Gestattung einer vorübergehenden Speiseabgabe / eines vorübergehenden Getränkeausschanks beantragen möchten, kommen Sie möglichst vier Wochen vor der Veranstaltung zu uns.
Gebühren für Gestattungen nach §12 des Gaststättengesetzes:
- 1 Tag
- 30,00 Euro
- bis 3 Tage
- 60,00 Euro
- über 3 Tage
- 80,00 Euro
Diese Gebühren sind unabhängig von Größe und Besucherzahl der Veranstaltung.
Antrag auf vorübergehenden Gaststättenbetrieb