Breitband

Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 18.11.2015):

Stellungnahme der Gemeinde Heinersreuth bezüglich des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).

Stellungnahme der Gemeinde zum Kooperationsvertrag


Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 18.11.2015):

Am Freitag, den 13.11.2015, ist der Ersten Bürgermeisterin Simone Kirschner in Bayreuth der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.


Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 22.05.2015)

Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Gemeinde Heinersreuth haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nur zwei oder weniger Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 24.04.2015 beabsichtigt die Gemeinde Heinersreuth einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.

Bekanntmachung Auswahlentscheidung


Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 18.12.2014)

Die Gemeinde Heinersreuth gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Freitag, den 30.01.2015, 11:00 (Posteingang Gemeinde Heinersreuth) endet, zu beteiligen.

Bekanntmachen Auswahlverfahren

Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:

Landkarte Erschließungsgebiet


Ergebnis der Markterkundung vom 01.08.2014 – 12.09.2014 (veröffentlicht am 18.12.2014)

Ergebnis Markterkundung

Karte Ergebnis Markterkundung


Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 31.07.2014)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Heinersreuth bittet daher, bis spätestens 12.09.2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Markterkunden Erschließungsgebiet


Teil2 - Bedarfsanalyse Breitbandversorgung Gemeinde Heinersreuth

Die Bedarfsanalyse wird auf weitere Ortsteile der Gemeinde Heinersreuth, gemäß Karte erweitertes Erschließungsgebiet ausgedehnt.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Bedarfsermittlungsbogen vollständig ausgefüllt, rechtsverbindlich unterschrieben und
allerspätestens zum 31.07.2014 an der auf dem Fragebogen angegebenen Adresse eingeht. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Bedarfsermittlung erweitert


Bedarfsanalyse Breitbandversorgung der Gemeinde Heinersreuth

gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen ind Bayern vom 22.November 2012 (Breitbandrichtlinie-BbR)

Der Freistaat Bayern beabsichtigt den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindesten 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern. Hierfür ist eine Bedarfserhebung notwendig.

Die Gemeinde Heinersreuth sieht in Teilen des Gemeindegebietes (Altenplos, Dürrwiesen, Neuenplos, Unterkonnersreuth, Martinsreuth, Unterwaiz und Hahnenhof) von Heinersreuth deutlichen Verbesserungsbedarf der Breitbandinfrastruktur. Die Verfügbarkeit von schnellem Internet ist heute unbestritten ein wichtiger Standort- und wirtschaftlicher Wachstumsfaktor. Die Unternehmen in dem oben aufgeführten Bereich sollen durch diese Maßnahme optimale Rahmenbedingungen für eine spürbare und nachhaltige positive Geschäftsentwicklung erhalten.

Als vorläufiges Erschließungsgebiet wird das oben genannte Gemeindegebiet definiert (Gemeinderatsbeschluss vom 17.03.2013). Die Gebietsabgrenzungen können sich z.B. auf Grund des Bedarfsrücklaufs, aus wirtschaftlichen Gründen, aus Ergebnissen der Markterkundung etc. noch ändern und gelten daher bis auf Weiteres nur im Rahmen der Bedarfserhebung. Grundsätzlich werden Bedarfsmeldungen aus dem gesamten Gemeindegebiet entgegen genommen. Eine Bedarfsmeldung bedeutet allerdings keinen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss.

Bedarfsabfrage

Erschließungsgebiet