Verkehrsrechtliche Anordnungen VAO und Ausnahmegenehmigungen  

Eine Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) wird in Deutschland von einer Straßenverkehrsbehörde erteilt und beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (so genannte Arbeitsstelle). Sie muss in jedem Fall beantragt werden, wenn sich die Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken (§ 45 Abs. 6 StVO). Die verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet neben der Beschreibung der Arbeitsstelle und der geplanten Arbeiten auch Angaben zur Dauer, der erforderlichen Beschilderung und Markierung sowie die Benennung einer verantwortlichen Person.

Die verkehrsrechtliche Anordnung ist rechtzeitig unter Verwendung eines entsprechenden Formulars mit beigelegtem Verkehrszeichenplan schriftlich zu beantragen und muss 1:1 umgesetzt werden. Abweichungen, beispielsweise bei der Beschilderung, sind nicht zulässig, des Weiteren ist der genehmigte Zeitraum einzuhalten. Ist dieser abgelaufen, muss eine Verlängerung schriftlich beantragt werden.

1. Verkehrsrechtliche Anordnungen (z.B. Halbseitige Sperrung, Vollsperrung einer Straße)

2. Sondernutzungserlaubnisse/Ausnahmegenehmigungen für übermäßige Straßenbenutzung (z.B. überschwere Fahrzeuge)

3. Erlaubnis für Sondernutzung an gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen, für die keine VAO notwenig ist (z.B. Container auf Gehweg, Baukran, Baustoffablagerung/Paletten usw.)

Wenn Sie eine Verkehrsrechtliche Anordnung (VAO) für z.B. eine Straßensperrungeine Ausnahmegenehmigung oder eine Erlaubnis für Sondernutzung benötigen, beantragen Sie diese dann bitte schriftlich und rechtzeitig, wenn möglich 2-3 Wochen vor der geplanten Maßnahme.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, denn wir müssen Ihren Antrag vor der Gehmigung erst mit anderen Baustellen/Maßnahmen abgleichen und auch rechtzeitig an verschiedene Stellen wie z.B. die Rettungsleitstelle, Polizei, Feuerwehren, Busunternehmen usw. weiterleiten. Diese Genehmigungen sind gebührenpflichtig.

Bitte immer schriftlich beantragen mit Angaben von:
Name/Adresse, Tel.-Nr., Handy-Nr., Email-Adresse und unbedingt Angabe des verantwortlichen Bauleiters mit Erreichbarkeit (Tel.-Nr., Handy-Nr., Email-Adresse) sowie genauem Grund der Sperrung/Ausnahmegenehmigung, genauer Ortsangabe, genauem Zeitraum und falls möglich einem Lageplan.

Einen Vordruck dazu finden Sie hier unter: Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung. Einen Lageplan zum Einzeichnen des Vorhabens können wir Ihnen gerne per Email zuschicken. 

Bitte beachten, dass ein „MVAS 99“-Nachweis vorliegen muss (erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen).

Unsere Gebührensätze für Verkehrsrechtliche Anordnungen und Ausnahmegenehmigungen finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin:

Karin Müller, Tel.: 09 21 / 74 74 0 -22  karin.mueller@heinersreuth.com

Ihre Ansprechpartnerin (Urlaubs- und Krankheitsvertretung für Frau Müller):

Chaklin Richter, Tel.: 09 21 / 74 74 0 -10  chaklin.richter@heinersreuth.com

Der Heinersreuther Defibrillator

Ein Defibrillator, auch Schockgeber, oder im Krankenhaus-Jargon „Defi“, ist ein medizinisches Gerät zur Defibrillation und Kardioversion.
Es kann durch gezielte Stromstöße Herzrhythmusstörungen wie Kammerflimmern oder ventrikuläre Tachykardien, Vorhofflimmern und Vorhofflattern (Kardioversion) beenden.
Defibrillatoren werden auf Intensivstationen, in Operationssälen, in Notfallaufnahmen, sowie in Fahrzeugen des Rettungsdienstes bereitgehalten.
Seit den 1990er-Jahren werden Defibrillatoren in Form von automatisierten externen Defibrillatoren auch zunehmend in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bahnhöfen, Flughäfen und anderen Orten für eine Anwendung durch medizinische Laien bereitgestellt.

Unser Defibrillator wird Ihnen gerne bei sämtlichen Veranstaltungen innerhalb der Gemeinde zur Verfügung gestellt.
Er „sollte“ auch bei allen Veranstaltungen immer mit vorhanden sein, um im Notfall sofort helfen zu können und Leben zu retten.

Der Defibrillator hat 1.500 Euro gekostet und ist im Normalfall im Rathaus stationiert.
Jeder Verein kann sich den Defibrillator leihen.
Auf der Internetseite der Gemeinde steht dann der aktuelle Aufenthaltsort mit Handy-Nummer des Verantwortlichen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt: Bürgermeisterin Simone Kirschner 0160/94403492

Beflaggung am Rathaus der Gemeinde Heinersreuth

An folgenden Feier- und Gedenktagen wird das Rathaus 2024 beflaggt: 

27. Januar 2024 (Trauer-Beflaggung) *
Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

01. Mai 2024
Feiertag der Arbeit

09. Mai 2024 (Sonder-Beflaggung)
Europatag

23. Mai 2024
Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

17. Juni 2024
Jahrestag des 17. Juni 1953

20. Juni 2024
Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

02. Juli 2024 (Sonder-Beflaggung)
Tag der Franken

20. Juli 2024
Jahrestag des 20. Juli 1944

01. September 2024
Tag der Heimat (dieser Termin wird von der Bayerischen Staatsregierung festgelegt)

03. Oktober 2024
Tag der Deutschen Einheit

17. November 2024 (Trauer-Beflaggung) *
Volkstrauertag

01. Dezember 2024
Jahrestag des Volksentscheids zur Annahme der Verfassung

* Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast oder mit Trauerflor zu beflaggen.
Stand 08.12.2023 K.M.


Beflaggung staatlicher Gebäude in Bayern:
Jedes Jahr werden an bestimmten Tagen die staatlichen Gebäude im Freistaat beflaggt - oftmals zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger. Die Beflaggungstage sind auch den Gebietskörperschaften und den sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts empfohlen. Festgelegt sind sie in einer Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2001, zuletzt geändert im Jahr 2005. 

Eine Beflaggung findet regelmäßig an den folgenden Tagen statt: 

27. Januar:  Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus
Das Datum erinnert an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen am 27.1.1945 und ist seit 1996 Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Dieser Gedenktag wird weltweit begangen, seit er 2005 von den Vereinten Nationen zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt wurde. 

01. Mai:  Tag der Arbeit
Ein internationaler Kongress sozialistischer Parteien und Gewerkschaften beschloss am 14.7.1889 in Paris, am 1.5.1890, für den bereits eine Kundgebung des amerikanischen Arbeiterbundes geplant war, auch in anderen Ländern Proteste durchzuführen. Der 1. Mai wurde gewählt, weil dieser Tag in den USA häufig als Stichtag für den Abschluss oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen diente. Im Jahr 1919 war dieser Tag auf Beschluss der Weimarer Nationalversammlung erstmals gesetzlicher Feiertag in Deutschland. 

09. Mai:  Europatag
Gemäß dem Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs in Mailand aus dem Jahr 1985 erinnert dieser Tag europaweit an den Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman am 9.5.1950, der zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl führte und die grenzüberschreitende wirtschaftliche Vernetzung zur langfristigen Sicherung des Friedens einleitete. Dieser Vorschlag gilt als Grundstein der Union.

23. Mai:  Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
Dieser Tag erinnert an die Verkündung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat am 23.5.1949, nachdem es in der vorhergehenden Woche von einer Mehrheit der Volksvertretungen der Länder        angenommen worden war. Da das Grundgesetz mit Ablauf dieses Tages in Kraft trat, gilt der 23. Mai zugleich als Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

17. Juni:  Nationaler Gedenktag an den Volksaufstand von 1953 in der DDR
Zur Erinnerung an den Aufstand in der DDR war der 17. Juni von 1954 bis 1990 Tag der Deutschen Einheit und gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Wiedervereinigung verlor er den Status als Feiertag, blieb aber nationaler Gedenktag.

20. Juni:  Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
Auf Grundlage eines Beschlusses des Bundeskabinetts wird seit 2015 jährlich am 20. Juni der "Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung" begangen und der Opfer von Flucht und Vertreibung weltweit sowie insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht.

02. Juli:  Tag der Franken
Der Bayerische Landtag hat am 18. Mai 2006 beschlossen, den 2. Juli als „Tag der Franken“ zu begehen. Dieser Tag soll die vielgestaltige Geschichte Frankens deutlich machen und das Bewusstsein für die Entwicklungskraft und das Innovationspotenzial Frankens stärken. Erstmals fand der „Tag der Franken“ am 2. Juli 2006 unter Federführung des Bezirks Mittelfranken in Nürnberg statt.         

20. Juli:  Nationaler Gedenktag an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft
Am Jahrestag des gescheiterten Attentats auf Hitler am 20.7.1944 durch Claus Schenk Graf von Stauffenberg und seine Mitverschwörer finden zum Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft jedes Jahr an historischen Orten des Umsturzversuchs eine Feierstunde und eine Kranzniederlegung statt.

Erster Sonntag im September, es sei denn, vom Ministerpräsidenten wird die Beflaggung für einen anderen Tag angeordnet: Tag der Heimat
Dieser vom „Bund der Vertriebenen“ organisierte Tag geht auf die Verkündung der „Charta der Heimatvertriebenen“ am 6.8.1950 zurück. Er erinnert an die Vertreibung von 15 Millionen Deutschen infolge des Zweiten Weltkrieges und bildet den Auftakt für zahlreiche Veranstaltungen zum Thema „Vertreibung“. Im Jahr 2008 findet er am 6.9. statt.
An diesem Tag erfolgt eine Beflaggung, sofern sie nicht vom Ministerpräsidenten für einen anderen Tag angeordnet wird.

3. Oktober:  Tag der Deutschen Einheit
Zur Erinnerung an den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10.1990, der in Artikel 1 des am 31.8.1990 ausgefertigten Einigungsvertrages festgelegt worden war, ist dieser Tag seither, laut Artikel 2 dieses Vertrages, gesetzlicher Feiertag. Die Feierlichkeiten richtet jeweils dasjenige Bundesland aus, das den Vorsitz im Bundesrat innehat.

Zweiter Sonntag vor dem ersten Adventssonntag:  Volkstrauertag
An diesem Datum wird der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht. Er wurde erstmals 1922 begangen und ist seit 1952 nationaler Trauertag.

1. Dezember:  Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der bayerischen Verfassung
Nach den bayerischen Verfassungen von 1808, 1818 und 1919 wurde am 1.12.1946 in einem Volksentscheid über die vierte, auch heute noch gültige bayerische Verfassung abgestimmt. Sie fand die Zustimmung von 71 Prozent der Wählerinnen und Wähler.

Tag einer allgemeinen Wahl zum Bayerischen Landtag, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament
Diese Termine werden von der Bayerischen Staatsregierung festgelegt.

Beflaggung aus besonderen Anlässen kraft besonderer Anordnung:
Die Beflaggung kann außerdem bei besonderen Einzelanlässen vom Ministerpräsidenten, von den Regierungen oder Kreisverwaltungsbehörden angeordnet werden. 

Beflaggung im Trauerfall:
Bei einer Beflaggung aufgrund eines Trauerfalls sowie am Volkstrauertag und am 27. Januar werden die Flaggen auf Halbmast gezogen oder mit einem Trauerflor versehen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Karin Müller, Tel.: 09 21 / 74 74 0 -22  karin.mueller@heinersreuth.com

Lärm - Sommermonate bedeuten oft Lärmbelästigungen...

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Gegenseitige Rücksichtnahme ist immer noch die beste Art nebeneinander und miteinander zu leben...